Öffentliches Baurecht Andreas Rickert (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht)
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Haftpflicht- und Versicherungsvertragsrecht.
Im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sind wir in der gesamten Bandbreite für Sie tätig. Wir setzen Ihre Ansprüche auf die Erteilung von Baugenehmigungen durch, wobei wir Ihre Interessen im Innen- und Außenbereich, bei Nutzungsänderungen und ebenso vertreten, wenn es um den Schutz vor unzulässigen Bauvorhaben in der Nachbarschaft oder den daraus resultierenden oder drohenden Beeinträchtigungen geht.
Zuständig für öffentliches Baurecht ist